Eltern-ABC
Zugehörige Objekte
Die Aufnahme an einem Gymnasium bzw. einer Mittelschule im Kanton Zürich erfolgt durch die bestandene Aufnahmeprüfung am entsprechenden Gymnasium / Mittelschule.
Die Schule Richterswil/Samstagern legt Wert auf die Begabungsförderung und bietet den interessierten Schülerinnen und Schülern der 6. Primarklassen und 2. + 3. Sekundarschule mit Beginn nach den Herbstferien eine Vorbereitung auf die Gymnasiumaufnahmeprüfung an. In diesen Lektionen werden die Jugendlichen durch eine kompetente Fachperson in ihren Vorbereitungen unterstützt und betreut. Ziel ist es, die Schüler und Schülerinnen auf die bevorstehende Prüfung vorzubereiten. Dazu werden u.a. die Originalaufgaben früherer Jahre verwendet.
Die Klassenlehrpersonen der 6. Primarklasse sowie der 2. + 3. Sekundarklassen stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen (Fragen + Antworten) finden Sie auf der Website des Mittelschul- und Berufsbildungsamts MBA des Kantons Zürich:
An unserer Sekundarschule wird das Projekt (LiFT = Leistungsfähigkeit durch individuelle Förderung und praktische Tätigkeit) angeboten.
Details siehe unter www.jugendprojekt-lift.
Die Anmeldung erfolgt in Absprache mit der Klassenlehrperson und der Projektleitung, Frau Marianna Gattella, Schulleiterin Schülerbelange Schule Boden.
a) 12. Schuljahr an der Sekundarstufe Richterswil-Samstagern
Motivierte und leistungsfähige Schüler/innen der dritten Klasse der Abteilung B haben die Möglichkeit, bei sehr guter Qualifikation ein freiwilliges zusätzliches Schuljahr in der Sekundarstufe Abt. A (resp. sinngemäss auch Sek. C-Schüler/innen in der Abt. B) zu besuchen. Voraussetzungen für eine Aufnahme sind eine positive Gesamtbeurteilung durch die Klassenlehrperson, eine überdurchschnittliche Leistungsmotivation und die Bereitschaft, fehlenden Lernstoff nachzuholen. Über die genauen Bedingungen und Fristen für einen Wechsel orientieren die Klassenlehrer/innen.
b) 12. Schuljahr an der Berufswahlschule Bezirk Horgen (Berufsvorbereitungsjahr BVJ)
Schülerinnen und Schülern, steht auch der Besuch eines 12. Schuljahres an der Berufswahlschule des Bezirks Horgen in Oberrieden als offiziellem Anbieter unserer Schule offen. Das Berufsvorbereitungsjahr ist eine Vorbereitung auf die Berufsausbildung für Lernende mit Bildungs- und Entwicklungsbedürfnissen nach Erfüllung der obligatorischen Schulpflicht. Der Besuch des BVJ muss für den/die Schüler/in persönlich wesentliche Vorteile für die Berufsfindung bringen. Die verschiedenen Klassen sind als besondere Jahreskurse konzipiert und schaffen günstige Voraussetzungen für eine geeignete Ausbildung. Über die verschiedenen Angebote informiert die Broschüre der Berufswahlschule Bezirk Horgen. Das Schulgeld übernimmt die Schule; der Elternbeitrag beträgt für das Berufsvorbereitungsjahr Fr. 2'450.00 und Fr. 450.00 für das Berufseinstiegsjahr.
Nähere Informationen erteilt die Schulleitung Boden.
Für eine voraussehbare Schulabsenz (mit Ausnahme der Jokertage) ist rechtzeitig ein Dispensations-Gesuch vom Schulunterricht einzureichen. Das Gesuch ist schriftlich und frühzeitig an die entsprechende Schulleitung zu richten. Das verbindlich zu verwendende Gesuchsformular finden Sie als Download auf unserer Schulwebsite.
Lehrpersonen sind berechtigt, bei Vorliegen wichtiger Gründe Urlaub bis höchstens zwei Tage zu gewähren. Für einen längeren Urlaub sind die Schulleitungen zuständig (Einreichung schriftliches, begründetes Gesuch an die Schulleitung). Eine längere Dispensation kann in begründeten Fällen einmal pro Schulstufe aber höchstens zweimal während der ganzen Schulzeit gewährt werden.
Das Gesetz verpflichtet die Schulleitungen und Lehrpersonen, bei der Bewilligung von Urlauben Zurückhaltung zu üben. Mit Rücksicht auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit werden Schüler/innen auf Verlangen der Eltern an bestimmten religiösen Feiertagen dispensiert.
Nutzung von elektronischen Medien während Unterrichtsbesuchen und Elternabenden
Wir beobachten seitens der Schule, dass vermehrt elektronische Medien während Unterrichtsbesuchen oder an Elternabenden eingesetzt werden; dies bis hin zu geführten Telefongesprächen.
Wir bitten Sie daher, bei Unterrichtsbesuchen und Elternabenden keine elektronischen Medien zu benutzen (ausschalten oder Flugmodus einstellen).
SOS-Uhren
In den letzten Wochen tauchten bei einigen Kindern sogenannte "SOS-Uhren" auf. Hier wenden wir die gleichen Regeln an wie bei anderen elektronischen Geräten: Während der regulären Unterrichtszeiten (07.30 - 16.30 Uhr) dürfen diese Geräte weder hör- noch sichtbar sein auf dem gesamten Schulhausareal.
Ferienhaus für wochen- / tageweise Belegung Tel. 044 788 11 64
Das schuleigene Ferienheim mit 65 Schlafstellen, das vorzugsweise für Klassen- und Ferienlager genutzt wird, liegt oberhalb des Dorfes Hütten ZH (916 M.ü.M.) auf den
Höhen des Richterswiler Berges sowie am Nordhang der „Hohen Rhone“.
In den übrigen Zeiten (auch über das Wochenende) kann das Ferienheim von Privatpersonen und Firmen gemietet werden. Das Ferienhaus ist von Mai bis Oktober offen.
Anfragen über die Vermietung können an Manuela Waldner (Schulverwaltung) gerichtet werden:
manuela.waldner@richterswil.ch Tel. 043 888 20 36
Die Schule berichtet regelmässig über besondere schulische Ereignisse. Bilder, Film- und Tonaufnahmen von Schüler/innen können während des Unterrichts bzw. an Schulanlässen erstellt und im Interesse der Schule veröffentlicht werden. Es kann dabei nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Kinder erkennbar sind (keine Portraitaufnahmen). Die Namen der Kinder sind nicht ersichtlich.
Beim Fotografieren und Filmen durch Eltern gilt Folgendes:
Wir möchten Sie auf folgende Datenschutzbestimmungen hinweisen, die für das Fotografieren und Filmen der Eltern auf dem Schulareal gelten:
Fotografieren und filmen Eltern ihre Kinder mit anderen Kinder im Unterricht, an internen Schulanlässen oder auf dem Schulareal, so ist dies grundsätzlich erlaubt wenn:
- die Fotos und Filme nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind
- die Eltern der anderen Kinder respektive die Kinder selbst nichts dagegen einzuwenden haben.
Nicht erlaubt ohne Einwilligung sind:
- Portraits und Filme anderer Kinder
- Veröffentlichung dieser Bilder und Videos in sozialen Netzwerken
Mittwoch 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch 18.30 - 20.45 Uhr
Freitag 18.30 - 20.45 Uhr
Samstag 14.00 - 17.00 Uhr
Achtung: Bis auf weiteres bleibt unser Lehrschwimmbecken wegen Corona für die Öffentlichkeit geschlossen!!!
Die Aufgabenstellung soll klar und ohne fremde Hilfe lösbar sein. Wenden Sie sich bei Problemen im Zusammenhang mit Hausaufgaben an die Lehrperson Ihres Kindes.
In allen Schuleinheiten werden betreute Hausaufgabenstunden angeboten. Nähere Informationen dazu erfolgen durch die Klassenlehrpersonen.
Die Schülerinnen und Schüler können dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben. Nähere Ausführungsbestimmungen zu den Jokertagen finden sich auf der Website der Schule (Downloads / Jokertage).
Name | |||
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Jokertage.pdf | Download | 0 | Jokertage.pdf |
Es ist eine Freude, sich mit Kindern im Kindergarten-Alter zu beschäftigen, gleicht doch ihre Aufnahmefähigkeit derjenigen eines Schwammes. Es bedarf Zeit und Geduld, um den grossen Aufgabenkreis gemäss kantonalem Lehrplan in zwei Jahren zu bewältigen. Gemeinsam wollen wir aufbauen, Stein um Stein, um den Kindern einen guten Start in die nächste Stufe zu ermöglichen!
Kinder, die bis zum 31. Juli eines Jahres das vierte Altersjahr vollendet haben, werden auf Beginn des nächsten Schuljahres schulpflichtig und damit in den Kindergarten eintreten.
Ausgewogene Klassen erfordern gelegentlich auch Kompromisse und das Verständnis der Eltern für schulhausübergreifende Regelungen. Begründete Zuteilungsgesuche der Eltern sind schriftlich bis zum 20. März an die Schulverwaltung Richterswil zu richten.
Über die Grundsätze zur Klassenzuteilung werden die Eltern an einem Informations-Anlass der Schule spezifisch orientiert. Der Entscheid über die Eltern-Zuteilungsgesuche erfolgt aufgrund von einheitlichen Kriterien, welche durch die Schulpflege festgesetzt werden (nähere Auskünfte erteilen die Schulverwaltung oder die Schulleitungen).
Im weitern steht für die Kindergartenkinder je nach Bedarf das sonderpädagogische Angebot der Schule zur Verfügung.
Unterrichtszeit 08.20 - 11.50 Uhr
Nachmittag
Unterrichtszeit 13.50 - 15.30 Uhr
Stundenplan Vormittag (Montag - Freitag):
In der Regel besuchen alle Kinder gemeinsam den Unterricht, sofern die Klassengrösse dies erlaubt.
Stundenplan Nachmittag (Dienstag + Donnerstag):
Gilt nur für die Kinder des 2. Kindergartenjahres.
Neben dem Einzelgespräch und den offiziellen Schulbesuchstagen steht es den Lehrpersonen offen, zusätzliche Eltern-Kontakte zu schaffen. Wir empfehlen Ihnen als Eltern, den Kontakt zur Klassenlehrperson auch von Ihrer Seite zu pflegen.
Eltern und Lehrpersonen sind verpflichtet, innerhalb nützlicher Frist und in angemessenem Umfang für ein Gespräch zur Verfügung zu stehen. Dieses Gespräch soll dem Wohl des Kindes dienen. Falls dies nicht geschieht, haben die Eltern und Lehrpersonen das Recht, sich an die Schulleitung zu wenden. Diese ordnet dann ein Gespräch mit den Eltern und der Lehrperson an.
Wenn auch dieses Gespräch nicht zu einem Konsens führt, steht der Beizug des zugeteilten Schulpflege-Mitgliedes offen.
Warum Regeln? Die Schulpflege ist sich bewusst, dass zu einem Konflikt naturgemäss auch Emotionen gehören. Trotzdem braucht es für sachliche und faire Lösungsfindungen klare „Spielregeln“, welche von allen Beteiligten beachtet und eingehalten werden müssen. Anonyme Schreiben werden aus diesem Grund von der Schulpflege nicht zur Kenntnis genommen.
Sie helfen uns, wenn Sie einen möglichen Lausbefall der Schule melden.
Berri Susanne, Aubrigstrasse 23, 8833 Samstagern
E-Mail: s.berri@bluewin.ch
Alimenti Barbara, Im Haslenzopf 26, 8833 Samstagern
E-Mail: balimenti@bluewin.ch
Analog der Regelung für ein 12. Schuljahr im Rahmen eines Berufsvorbereitungsjahres (BVJ) an der Berufswahlschule wird ein 12. Schuljahr an einer geeigneten Kunst- & Sportschule mitfinanziert. Wie beim BVJ wird ebenfalls ein Elternbeitrag von Fr. 2‘500.00 verrechnet. Die Rechnungsstellung an die Eltern erfolgt durch die Schul- bzw. Finanzverwaltung Richterswil.
Auf der Gemeinde Richterswil und ihren Aussenstellen können viele verschiedene Berufe erlernt werden.
Mach dir selbst ein Bild und klicke dich durch die verschiedenen Lehrberufe.
Hier gelangst du auf die entsprechende Homepage der Gemeinde Richterswil.
Lehrstellennachweis - Lena
Der Lehrstellennachweis LENA zeigt dir für jeden Beruf, welche offenen Lehrstellen von den Betrieben für einen Kanton gemeldet sind.
Der gewissenhafte und verantwortungsvolle Umgang mit neuen Medien stellt eine grosse Herausforderung für Kinder, Eltern und die Schule dar. In der Mittelstufe beginnen die Schüler/innen über verschiedene soziale Netzwerke zu kommunizieren. In der Sekundarschule sind die Selbstinszenierung auf Online-Plattformen aber auch Cybermobbing Themen, die unsere Jugendlichen beschäftigen.
Im Rahmen der Medienbildung arbeitet die Schule mit dem Verein „zischtig“, Samowar und der Kantonspolizei zusammen. Auf der Website des Vereins zischtig finden Eltern wie auch Schüler/innen, laufend aktualisierte Informationen zum Umgang mit den neuen Medien.
Einen frühen Einstieg in die Musik ermöglichen wir (Musikschule Wädenswil-Richterswil) schon Kleinkindern ab ca. 3 Jahren. In unserem Eltern/Kind-Musizieren können Eltern und Kinder gemeinsam die Welt der Töne und Rhythmen von Grund auf erfahren. Der Inhalt ist methodisch auf die allgemeine und die musikalische Entwicklung des Kleinkindes abgestimmt.
Ebenfalls mit der Musikausbildung beginnen kann man mit dem Musikkindergarten, welcher während des 1. und 2. Kindergartenjahres angeboten wird.
Die Musikalische Grundausbildung (MGA) wird, in die Blockzeiten der Primarschule eingebaut, allen Kindern der ersten und zweitem Klasse ermöglicht, ohne Kosten für die Eltern.
Den Übergang zum Instrumental- und Gesangsunterricht können unsere Gruppenkurse Ukulele/Singen, Perkussion, Richti Voices, Schulblockflötenkurse und Blockflötenspiel in Kleingruppen vorbereiten. Ein Instrument kann selbstverständlich auch ohne den Besuch dieser Gruppenkurse erlernt werden, vorausgesetzt sind entsprechende Motivation und die jeweils notwendigen körperlichen Voraussetzungen. Anfängerkurse in Gruppen sind auch bei verschiedenen anderen Instrumenten möglich, sofern genügend Interessentinnen und Interessenten vorhanden sind.
Unsere Musikschulband und unser Streichorchester (Wädi Classics) stehen allen Schülerinnen und Schülern unentgeltlich offen. Gemeinsames Musizieren fördert die Motivation und die Lernfortschritte.
Selbstverständlich erteilen wir auch Erwachsenenunterricht. Seniorinnen und Senioren sind ebenfalls angesprochen und herzlich willkommen.
Ausgewogene Klassen erfordern gelegentlich auch Kompromisse und das Verständnis der Eltern für schulhausübergreifende Regelungen. Begründete Zuteilungsgesuche der Eltern sind schriftlich bis zum 31. März an die Schulverwaltung Richterswil zu richten. Über die Grundsätze zur Klassenzuteilung werden die Eltern von der Schule schriftlich orientiert. Der Entscheid über Eltern-Zuteilungsgesuche erfolgt aufgrund von einheitlichen Kriterien, welche durch die Schulpflege festgesetzt werden (nähere Auskünfte erteilen die Schulverwaltung oder die Schulleitungen).
Neben der leistungsmässigen Beurteilung spielen auch andere Kriterien, wie die Sozial- und Selbstkompetenz mit. In begründeten Ausnahmefällen ist eine provisorische Beförderung möglich (mit einer Bewährungszeit von acht Schulwochen nach dem Schuljahresbeginn).
Dem Ersuchen der Eltern für eine freiwillige Klassenrepetition kann bei Vorliegen besonderer Umstände entsprochen werden. Die 6. Klasse kann nur in Ausnahmefällen (z.B. bei längeren Abwesenheiten infolge Krankheit oder Unfall) repetiert werden.
Besonders begabte Schulkinder, die in ihrer Klasse deutlich unterfordert sind, haben die Möglichkeit, ein Schuljahr zu überspringen. Das Überspringen unterer Klassen ist dabei vorzuziehen.
Im Krankheitsfall und bei weiteren unerwartet eintretenden Ereignissen, die den Besuch des Unterrichts verunmöglichen, muss die Lehrperson so bald wie möglich (vor Unterrichtsbeginn) mündlich oder schriftlich über das Fernbleiben mit der Angabe des Grundes informiert werden.
Denken Sie auch daran, wenn Ihr Kind einen Fachunterricht oder eine Therapie besucht, die entsprechende Fachlehrperson bzw. den/die Therapeuten/in ebenfalls zu informieren (gilt auch für Jokertage).
In den Primarschulhäusern und Kindergärten finden für Eltern und Erziehungsberechtigte öffentliche Schulbesuchstage statt:
- Erster Besuchstag in der Kalenderwoche 44 am Donnerstag
- Zweiter Besuchstag jeweils am 2. Dienstag im März
Im Interesse eines möglichst geordneten Schulbetriebes wird darum ersucht, keine Kleinkinder an die öffentlichen Schulbesuchstage mitzunehmen. Zu diesem Zweck werden während den Unterrichtszeiten in gewissen Schuleinheiten entsprechende Betreuungsangebote eingerichtet, worüber die Eltern von den Schulleitungen informiert werden.
Mittagsbetreuung
Die Mittagsbetreuung ist ein schulergänzendes Angebot der Schule Richterswil-Samstagern. Die Mittagsbetreuung wird im Schulhaus Boden, Schulhaus Feld 1 und im Schulhaus Samstagern angeboten und steht allen Schulkindern der Schule Richterswil-Samstagern vom Kindergarten bis Ende der Sekundarstufe zur Verfügung.
Trägerschaft der schulergänzenden Betreuungsangebote ist die Schule Richterswil-Samstagern, vertreten durch die Schulpflege Richterswil. Die Mittagsbetreuung ist der zuständigen Stelle der Schule unterstellt. Mit der Führung der Mittagsbetreuung ist die jeweilige Betriebsleitung beauftragt.
Die Kinder können ihre Mittagspause in einem betreuten Umfeld verbringen. Die Mittagsbetreuung bietet den Schülern eine vollwertige warme Mittagsverpflegung an. Die Mahlzeiten werden durch einen Catering-Service geliefert.
In der Mittagsbetreuung sollen sich die Schüler wohl fühlen, sich erholen, sich unterhalten und soziale Kontakte pflegen können.
Die Kinder haben mit dem Mittagsbetreuungspersonal kompetente und vertrauenswürdige Ansprechpartner, welche auch auf gesundheitsfördernde Aspekte, wie vollwertige Nahrung achten.
Schülerhorte
Die Schülerhorte sind ein schulergänzendes Angebot der Schule Richterswil-Samstagern. Die Schülerhorte befinden sich in den Schulhäusern Feld 2, Samstagern und Töss und stehen allen Schulkindern der Schule Richterswil-Samstagern vom Kindergarten bis Ende Sekundarstufe zur Verfügung.
Trägerschaft der schulergänzenden Betreuungsangebote ist die Schule Richterswil-Samstagern, vertreten durch die Schulpflege Richterswil. Die Schülerhorte sind, gemäss Geschäftsordnung der Schulpflege, der zuständigen Stelle der Schule unterstellt. Mit der Führung der Horte ist die jeweilige Betriebsleitung beauftragt.
Die Schülerhorte bieten professionell geführte Betreuung ausserhalb der Schulzeit und teilweise in den Ferien an.
Kinder, die in der schulfreien Zeit nicht zu Hause betreut werden können, sollen nicht sich selbst überlassen sein und können im Schülerhort angemeldet werden. Im Auftrag der Eltern erfüllt das Personal Betreuungsarbeit und versteht seine Aufgabe als Ergänzung zum pädagogischen und erzieherischen Auftrag von Schule und Elternhaus.
Das Wohl des Kindes steht im Mittelpunkt. Das Betreuungspersonal bietet Hilfe im Erwerb von sozialer Kompetenz und trägt dazu bei, individuelle Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Die kulturelle Vielfalt und die verschiedenen familiären Ausgangslagen fördern die Offenheit und Toleranz gegenüber anderen Lebensgewohnheiten und Lebensumständen.
Die Schulsozialarbeit unterstützt und fördert die Befähigung der Kinder und Jugendlichen, eine für sie zufriedenstellende Lebensgestaltung zu erreichen. Sie beugt mit gezielten Massnahmen sozialen Problemen im Schulalltag vor. Die Schulsozialarbeit ist ein niederschwelliges Angebot, das von allen Beteiligten des Schulumfelds in Anspruch genommen werden kann. Die Schulsozialarbeiter/innen sind der Schweigepflicht unterstellt, ausser bei einer Selbst-/Fremdgefährdung.
Breiten: Martin Gebauer, Tel. 079 937 98 76
Feld 1 und Feld 2: Caroline Item, Tel. 079 755 38 16
Samstagern: Irène Ammann, Tel. 079 549 68 43
Sekundarstufe Boden: Ilona Piros, Tel. 079 544 80 93
Halbjährlich werden diverse Schulsportkurse und Freizeitangebote von Vereinen, externen Kursleiter/innen oder von Lehrpersonen angeboten. Den Schüler/innen wird dies zu gegebener Zeit mit einem Informationsflyer mitgeteilt. Zusätzlich erfolgt die Aufschaltung des Angebotes auf der Schul-Website. Der Schülerbeitrag pro Kurs wird individuell festgesetzt.
Die Organisation sowie die Aufsicht über das freiwillige Schulsportkurs obliegt der Leitung der Diensteinheit „Ausserschulisches“. Die Koordination erfolgt durch den/die von der Schulpflege gewählte/n Schulsportchef/in zusammen mit der Dienstleitung.
Wir empfehlen Ihnen, das selbstständige Begehen des Schulweges zusammen mit Ihrem Kind zu besprechen und schrittweise vorzubereiten. Bei Bedarf steht Ihnen für Ratschläge auch die Gemeindepolizei Richterswil zur Verfügung. Wie überall ist es aber auch gerade im Strassenverkehr sehr wichtig, dass Sie als Eltern den Kindern ein gutes Vorbild sind.
Die Schulklassen werden auf allen Stufen regelmässig von Schulzahnprophylaxe-Instruktorinnen besucht.
Petech Petra, Bärenweidstrasse 1, 8833 Samstagern, petra.petech@edurichti.ch
Schulen Dorf / Feld 1 / Feld 2 und Samstagern (inkl. alle Kindergärten)
Gantner Jessica, Beichlenstrasse 9, 8833 Samstagern, jessica.gantner@edurichti.ch
Sekundarschule Boden
Dr. med. dent. Tibor Pasqualetti, Seestrasse 13, 8805 Richterswil, Tel. 044 784 87 87
Dr. med. dent. Gisela Stutz, Schwyzerstr. 5b, 8805 Richterswil, Tel. 044 784 01 51
Die Kinder werden ab dem 1. Kindergartenjahr von ortsansässigen Zahnärztinnen bzw. Zahnärzten untersucht. Die Kosten für den schulzahnärztlichen Untersuch werden von der Schule übernommen. Sie beteiligt sich auch an den Behandlungskosten gemäss einem von der Schulpflege beschlossenen, einkommensabhängigen Tarif.
Primarstufe
Dr. med. Patrik Schimert / Dr. med. Ulrike Kramer, Seestrasse 1, 8805 Richterswil,
Tel. 044 784 77 77
Sekundarstufe
Dr. med. Beatrice Wirtner, Seestrasse 11, 8805 Richterswil, Tel. 044 784 00 57
Die gesetzlich vorgeschriebenen ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen erfolgen durch die Eltern beim Kinder- bzw. Hausarzt oder beim Schularzt (auf Aufforderung der Schulverwaltung im ersten Kindergartenjahr, im fünften Primarschuljahr und im zweiten Sekundarstufenjahr). Die Sekundarschüler/innen werden vorgängig vom Schularzt der Sekundarschule über den Ablauf und den Inhalt des Untersuchs anhand eines Gesprächsleitfadens orientiert. Die Mitteilung über den stattgefundenen Untersuch erfolgt an die Schulverwaltung, welche die Kontrolle darüber ausübt.
Für Rand- und Zwischenstunden werden durch die Schule sogenannte Betreuungsstunden angeboten. Die Eltern erhalten die Anmeldeformulare direkt von den Lehrpersonen oder von der Schulverwaltung (die Anmeldung für eine Betreuung ist für das ganze Schuljahr verbindlich).
Ein Abteilungswechsel ist angezeigt, wenn ein/e Schüler/in in einer anderen Abteilung besser gefördert werden kann. Es gelten die Kriterien der Gesamtbeurteilung der Klassenlehrperson. Voraussetzung für eine Umstufung ist ein Gesuch der Eltern oder/und ein Antrag der Klassenlehrperson.
Anleitung geübt und es werden jeweils in der 6. Primarklasse Veloprüfungen durchgeführt.
Aufgrund der Gesamtbeurteilung und der Elterngespräche erstellt die Lehrperson anschliessend den Zuteilungsantrag. Sind die Eltern damit nicht einverstanden, können sie dessen Überprüfung verlangen. Die Schulleitung klärt diese Fälle nach einem festgelegten internen Verfahren weiter ab und entscheidet über die Zuteilung, falls eine Einigkeit mit den Eltern erlangt wird. Falls auch nach dem Beizug der Schulleitung weiterhin Uneinigkeit über die Zuteilung besteht, wird die Schulpflege beigezogen.
Für den Eintritt in das Gymnasium sind eine Anmeldung sowie eine Aufnahmeprüfung erforderlich. Über das Übertrittsverfahren sowie die Sekundarstufe im Allgemeinen wird von der Schulleitung Boden jährlich jeweils im Herbst eine Orientierungsveranstaltung für die Eltern organisiert.
Die Leistungsbeurteilung erfolgt lernzielorientiert. Die Benotung im Zeugnis resultiert als Gesamtbeurteilung. Gemäss Bildungsdirektion des Kantons Zürich müssen Prüfungen nicht benotet werden. (2007, Beurteilung und Schullaufbahnentscheide - Über das Fördern, Notengeben und Zuteilen: Lehrmittelverlag des Kantons Zürich)
Die Lehrpersonen informieren die Eltern im ersten Jahr des jeweiligen Klassenzuges über die Handhabung der Notengebung bei den Lernzielkontrollen.