Schulpflege
Die Schulpflege besteht aus fünf Personen und nimmt ihre Aufgaben gemäss Gemeindeordnung Richterswil im Sinne der Volksschulgesetzgebung selbstständig wahr.
Der Präsident der Schulpflege und weitere vier Mitglieder werden an der Urne gewählt.
Der Schulpräsident ist von Amtes wegen Mitglied des Gemeinderates.
Die Schulpflege richtet ihr Handeln, ihre Arbeit und ihre Entscheidungen auf eine langfristige und nachhaltige Wirkung für eine zeitgemässe Schule aus, die sich aktiv mit Schulentwicklung und Schulqualität auseinandersetzt. Sie fasst strategische Grundsatzentscheide bezüglich Infrastruktur, Tagesstruktur, Finanzen und Personal. Ebenso hat sie die Aufsicht über die Schule, ist erste Einsprache-Instanz und delegiert Folgeentscheide an die Leitung Bildung sowie an Schul- und Dienstleitungen.
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Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
| Name | Download |
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