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Eltern-ABC

Zugehörige Objekte

Gemäss kantonalem Volksschulgesetz des Kantons Zürich haben die Privatschülerinnen und Privatschüler Anspruch auf die Abgabe der obligatorischen Lehrmittel gemäss Lehrplan des Kantons Zürich durch die Schule ihrer Wohnsitzgemeinde.

Die Lizenzgebühren für die obligatorischen, elektronischen Lehrmittel können direkt der Schule Richterswil-Samstagern in Rechnung gestellt werden.

Auf unserer Homepage finden Sie eine Aufstellung der obligatorischen Lehrmittel für alle Stufen. Bitte lassen Sie von Ihrer Privatschule bezeichnen, welche Lehrmittel diese auch wirklich im Schulunterricht einsetzt.

 

In allen Schuleinheiten werden betreute Aufgabenstunden angeboten. Nähere Informationen dazu erfolgen durch die Klassenlehrpersonen.

Die Aufnahme an einem Gymnasium bzw. einer Mittelschule im Kanton Zürich erfolgt durch die bestandene Aufnahmeprüfung am entsprechenden Gymnasium / Mittelschule.
Die Schule Richterswil-Samstagern legt Wert auf die Begabungsförderung und bietet den interessierten Schülerinnen und Schülern der 6. Primarklassen (Langzeitgymnasium) und 2. + 3. Sekundarschule (Kurzzeitgymnasium) mit Beginn nach den Herbstferien eine Vorbereitung auf die Gymnasiumaufnahmeprüfung an. In diesen Lektionen werden die Jugendlichen durch eine kompetente Fachperson in ihren Vorbereitungen unterstützt und betreut. Ziel ist es, die Schüler/innen auf die bevorstehende Prüfung vorzubereiten. Dazu werden u.a. die Originalaufgaben früherer Jahre verwendet.

Die Klassenlehrpersonen der 6. Primarklasse sowie der 2. + 3. Sekundarklassen stehen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen (Fragen/Antworten/Anmeldung) finden Sie auf der Website des Mittelschul- und Berufsbildungsamts MBA des Kantons Zürich:

Fragen, Antworten und Anmeldung

Die Begabtenförderung richtet sich an hochbegabte und hochleistende Schüler und Schülerinnen. Für die Zuweisung zu diesem Angebot ist ein Standortgespräch erforderlich. Eine schulpsychologische Beurteilung braucht es nur bei offenen Fragen oder bei Uneinigkeit.

Begabungsförderung erfolgt im Regelunterricht. Sie ist ein Grundauftrag der Regelschule und damit Teil der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Sie berücksichtigt die individuellen Begabungen und Neigungen der Schülerinnen und Schüler. Die Begabungsförderung wird integrativ zusammen mit der Klassenlehrperson durchgeführt.

Kontakt

Ursula Girschweiler
ursula.girschweiler@richterswil.ch

Jugendliche, die für eine Berufslehre oder Anlehre an ihrem Potenzial noch arbeiten müssen, können in einem besonderen Angebot unserer Schule, dem erweiterten Berufspraktikum, die Anforderungen und den Rhythmus der Arbeitswelt kennen lernen. Sie verbessern dadurch ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Schülerinnen und Schüler der letzten Sekundarstufen-klasse, die bedingt gefördert werden können, erhalten durch praktische Tätigkeiten in der Welt der Erwachsenen einen Motivationsschub für die Berufswahl, für die Lehrstellensuche sowie für die restliche Ausbildungszeit. Nach einer Einführungszeit im Betrieb arbeiten die Jugendlichen danach teilweise im Betrieb sowie besuchen in der restlichen Zeit die Schule.

Kontakt

Samantha Kirtikar
samantha.kirtikar@edurichti.ch

a) 12. Schuljahr an der Sekundarstufe Richterswil-Samstagern

Motivierte und leistungsfähige Schüler und Schülerinnen der dritten Klasse der Abteilung B haben die Möglichkeit, bei sehr guter Qualifikation ein freiwilliges zusätzliches Schuljahr in der Sekundarstufe Abt. A (resp. sinngemäss auch Sek. C-Schüler und Schülerinnen in der Abt. B) zu besuchen. Voraussetzungen für eine Aufnahme sind eine positive Gesamtbeurteilung durch die Klassenlehrperson, eine überdurchschnittliche Leistungsmotivation und die Bereitschaft, fehlenden Lernstoff nachzuholen. Über die genauen Bedingungen und Fristen für einen Wechsel orientieren die Klassenlehrerperson.


b) 12. Schuljahr an der Berufswahlschule Bezirk Horgen (Berufsvorbereitungsjahr BVJ)

Den Jugendlichen steht auch der Besuch eines 12. Schuljahres an der Berufswahlschule des Bezirks Horgen in Oberrieden als offiziellem Anbieter unserer Schule offen. Das Berufsvorbereitungsjahr ist eine Vorbereitung auf die Berufsausbildung für Lernende mit Bildungs- und Entwicklungsbedürfnissen nach Erfüllung der obligatorischen Schulpflicht. Der Besuch des BVJ muss für die Jugendlichen persönlich wesentliche Vorteile für die Berufsfindung bringen. Die verschiedenen Klassen sind als besondere Jahreskurse konzipiert und schaffen günstige Voraussetzungen für eine geeignete Ausbildung. Über die verschiedenen Angebote informiert die Broschüre der Berufswahlschule Bezirk Horgen. Das Schulgeld übernimmt die Schule; der Elternbeitrag beträgt für das Berufsvorbereitungsjahr Fr. 2'450.00 und Fr. 450.00 für das Berufseinstiegsjahr.

Bei unentschuldigtem Nichterscheinen bei Schulbeginn stellt die Schule Richterswil-Samstagern den Eltern oder Erziehungsberechtigten die Schulkosten und den Elternbeitrag für das erste Semester in Rechnung. Bei selbstverschuldetem oder eigenmächtigem vorzeitigem Austritt oder bei Ausschluss durch die Schulkommission stellt die Schule Richterswil-Samstagern den Elternbeitrag sowie die Schulkosten pro angefangenes Semester vollumfänglich in Rechnung.

Nähere Informationen erteilt Ihnen gerne Frau Samantha Kirtikar, Schulleiterin Schülerbelange Boden: 078 248 35 34.

Der PI Deutsch Vorkurs ist ein wichtiger Bestandteil des ganzheitlichen Integrations-Konzepts der Berufswahlschule Bezirk Horgen (BWS). Er bildet die Basis für eine erfolgreiche Integration vom fremdsprachigen Jugendlichen in die schweizerische Arbeitswelt. Er richtet sich an Jugendliche im Alter von 15 - 20 Jahren und hat zum Ziel, einen Anschluss an eine Regelklasse der BWS zu schaffen.

Voraussetzung: Keine oder nur sehr geringe Deutschkenntnisse.

Weiter Informationen: PI – BWS – Berufswahlschule Bezirk Horgen (bws-horgen.ch)

Kinder, deren Deutschkenntnisse zu gering sind, um ihrem Potenzial entsprechend am Unterricht teilzunehmen, erhalten im Kindergarten integrativen Deutschunterricht.

Auf der Primar- und Sekundarstufe wird der DaZ-Aufbauunterricht weitergeführt. 

Neu zugezogene Schüler und Schülerinnen ohne Deutschkenntnisse erhalten ab der Primarstufe intensive Deutschförderung.

Kontakt

Ursula Girschweiler
ursula.girschweiler@richterswil.ch

Zusätzlich zu den Jokertagen kann in begründeten Fällen, einmal pro Schulstufe und höchstens zweimal während der ganzen Schulzeit, eine Dispensation vom Unterricht gewährt werden.

Ein Dispensationsgesuch ist mindestens zwei Wochen im voraus online einzureichen.

Eine Kombination von Joker- und Dispensationstagen ist grundsätzlich möglich. Ob diese genehmigt bzw. sogar erforderlich wird, entscheidet je nach Dauer und Zeitpunkt die Klassenlehrperson oder die Schulleitung.

Um den regelmässigen Unterrichtsbesuch zu sichern, ist die Schule gesetzlich verpflichtet, bei der Bewilligung von Dispensationen Zurückhaltung zu üben. Mit Rücksicht auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit können Schülerinnen und Schüler auf Verlangen der Eltern an bestimmten religiösen Feiertagen dispensiert werden.

Zuständigkeit bei Dispensationsgesuchen

bis 2 Schultage

Mail an Klassenlehrperson

3 bis 5 Schultage

Ausfüllen Online-Formular (Entscheid Schulleitung)

ab 6 Schultage bis 12 Schulwochen

Ausfüllen Online-Formular (Entscheid Leitung Bildung)

länger als 12 Schulwochen

Schüler/in per Mail abmelden: schule@richterswil.ch

 

Schüler: SOS-Uhren

Immer wieder tauchen bei einigen Kindern sogenannte "SOS-Uhren" auf. Hier wenden wir die gleichen Regeln an wie bei anderen elektronischen Geräten: Während der regulären Unterrichtszeiten (07.30 - 16.30 Uhr) müssen diese Geräte ungenutzt bleiben.

Eltern: Nutzung von elektronischen Medien während Unterrichtsbesuchen und Elternabenden

Wir beobachten seitens der Schule, dass vermehrt elektronische Medien während Unterrichtsbesuchen oder an Elternabenden eingesetzt werden; dies bis hin zu geführten Telefongesprächen.

Wir bitten Sie daher, bei Unterrichtsbesuchen und Elternabenden keine elektronischen Medien zu benutzen (ausschalten oder Flugmodus einstellen).

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Natascha Mentil
natascha.mentil@richterswil.ch

Die institutionalisierte Elternmitwirkung gemäss kantonalem Volksschulgesetz ist in vier Elternmitwirkungs-Gremien organisiert. Nähere Informationen über die Elternmitwirkung finden sich auf der Homepage der Schule unter Infos / Downloads / Elternmitwirkung allgemein resp. bei den einzelnen Schuleinheiten. Gerne geben auch die Präsidentinnen und Präsidenten der jeweiligen Elterngremien nähere Auskünfte.

Das schuleigene Ferienhaus mit 65 Schlafstellen, das vorzugsweise für Klassen- und Ferienlager genutzt wird, liegt oberhalb des Dorfes Hütten ZH (916 M.ü.M.) auf den
Höhen des Richterswiler Berges sowie am Nordhang der „Hohen Rhone“.

In den übrigen Zeiten (auch über das Wochenende) kann das Ferienheim von Privatpersonen und Firmen gemietet werden. Das Ferienhaus ist von Mai bis Oktober offen.

Anfragen über die Vermietung können an Manuela Waldner (Schulverwaltung) gerichtet werden:
manuela.waldner@richterswil.ch / Tel. 043 888 20 36.

Kontakt

Manuela Waldner
manuela.waldner@richterswil.ch

Die Kinder- und Jugendarbeit der Gemeinde Richterswil organisiert jeweils während der 3. und 4. Sommerferienwoche ein abwechslungsreiches Angebot im Rahmen des Ferienpasses.

Entsprechende Anmeldeformulare werden durch die Lehrpersonen verteilt. Kinder, welche eine auswärtige Schule besuchen, erhalten die Unterlagen per Post. Teilnahmeberechtigt sind Schülerinnen und Schüler je nach Angebot, frühestens ab der 1. Primarklasse bis zur 3. Sekundarstufe.

Die Anmeldung ist nur online möglich: https://ferienpass-richterswil.kursweb.ch/

Die Arbeitsgruppe Ferienzirkus organisiert mit dem Zirkus Zirkusa für die Kinder vom 1. Kindergarten bis zur 6. Klasse unserer Gemeinde dieses tolle Projekt.

In hohen Lüften schweben, Bälle, Tücher, Keulen mit Leichtigkeit fliegen lassen, als Raubtier durch den Feuerreifen springen, kühne Pyramiden bauen, die Zuschauer zum Lachen bringen, als Zirkusprinzessin auf schmalen Balken balancieren.

Flyer inklusive Anmeldetalon wird den Kindern Anfang Juni verteilt.

Die Schule berichtet regelmässig über besondere schulische Ereignisse. Bilder, Film- und Tonaufnahmen von Schülerinnen und Schülern können während des Unterrichts beziehungsweise an Schulanlässen erstellt und im Interesse der Schule veröffentlicht werden. Es kann dabei nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Kinder erkennbar sind (keine Portraitaufnahmen). Die Namen der Kinder sind nicht ersichtlich.

Beim Fotografieren und Filmen durch Eltern gilt Folgendes:

Wir möchten Sie auf folgende Datenschutzbestimmungen hinweisen, die für das Fotografieren und Filmen der Eltern auf dem Schulareal gelten:

Fotografieren und filmen Eltern ihre Kinder mit anderen Kinder im Unterricht, an internen Schulanlässen oder auf dem Schulareal, so ist dies grundsätzlich erlaubt wenn:

  • die Fotos und Filme nur zum persönlichen Gebrauch bestimmt sind
  • die Eltern der anderen Kinder respektive die Kinder selbst nichts dagegen einzuwenden haben.

 

Nicht erlaubt ohne Einwilligung sind:

  • Portraits und Filme anderer Kinder
  • Veröffentlichung dieser Bilder und Videos in sozialen Netzwerken

 

Bei aussergewöhnlichen Umständen (z.B. Zuzug aus anderen Kantonen und Ländern mit anderen Lehrplänen, längere Krankheit) können Schülerinnen und Schüler in Absprache mit der Schulleitung Förderunterricht erhalten. 

Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit:

Mittwoch 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 18.30 - 20.45 Uhr  
Samstag 14.00 - 17.00 Uhr  

Während den offiziellen Schulferien bleibt das Hallenbad geschlossen!

In jeder Klasse der Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe ist eine Lehrperson für Integrative Förderung, eine Schulische Heilpädagogin oder ein Schulischer Heilpädagoge im Unterricht beteiligt.

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Ursula Girschweiler
ursula.girschweiler@richterswil.ch

Die Schülerinnen und Schüler können dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben. Nähere Ausführungsbestimmungen zu den Jokertagen finden sich auf der Website der Schule (Downloads / Jokertage).

Eine Kombination von Joker- und Dispensationstagen ist grundsätzlich möglich. Ob diese genehmigt bzw. sogar erforderlich wird, entscheidet je nach Dauer und Zeitpunkt die Klassenlehrperson oder die Schulleitung.

Wichtig: Wenn Ihr Kind einen Fachunterricht oder eine Therapie besucht, bitte die entsprechende Fachlehrperson beziehungsweise die Therapeutin oder den Therapeuten ebenfalls informieren.

Name
Jokertage.pdf Download 0 Jokertage.pdf

Das kantonale Volksschulgesetz legt fest, dass der Kindergartenbesuch obligatorisch ist. Es gehört zu den Aufgaben des Kindergartens, die Lernbereitschaft der Kinder spielerisch zu fördern und die Entwicklung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Begabungen zu unterstützen. Die Kinder lernen dabei auch, sich in Gruppen zurecht zu finden.

In den zwei Jahren, in welchem Ihr Kind den Kindergarten besucht, wird es in den Kompetenzen des Zyklus 1 des Lehrplan 21 gefördert.

Bei den Schülerzuteilungen auf die Schulkreise und Klassen hat die Schule verschiedene Kriterien zu berücksichtigen (z.B. ausgeglichene Klassenbestände, ausgewogene Klassenzusammensetzungen und Kinder aus demselben Quartier zusammen einteilen). Elterngesuche für die Zuteilung können nur in besonderen Fällen (z.B. Beschulung von Zwillingen, Sorgerechtsregelungen der Eltern), nicht aber Kinderfreundschaften berücksichtigt werden. Die Kinder werden zuerst aufgrund ihres Wohnortes auf die Schulkreise zugeteilt. Da sich die Kinderzahlen je Quartier von Jahr zu Jahr verändern, werden auch die Schulkreise jedes Jahr überprüft und verändern sich leicht. Die Schulwege werden dabei auf die rechtmässige Zumutbarkeit überprüft.

Trotzdem ist es in Einzelfällen möglich, dass Ihr Kind nicht in den nächst gelegenen Kindergarten resp. in das nächst gelegene Schulhaus eingeteilt wird.

Sie können Ihr Kind online anmelden. Wünschen Sie die Anmeldung in Papierform? Gerne können Sie das Anmeldeformular per Mail anfordern: schule@richterswil.ch.

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Manuela Steiger
manuela.steiger@richterswil.ch

Kinder, die bis zum 31. Juli eines Jahres das vierte Altersjahr vollendet haben, werden auf Beginn des nächsten Schuljahres schulpflichtig und damit in den Kindergarten eintreten.

Begründete Zuteilungsgesuche der Eltern sind schriftlich bis zum 20. März an die Schulverwaltung Richterswil zu richten. Wenn nötig sind dem Gesuch ärztliche Zeugnisse, schulpsychologische oder psychiatrische Gutachten beizulegen. Nachträglich eingereichte Arztzeugnisse werden in der Regel nicht mehr berücksichtigt.

Über die Grundsätze zur Klassenzuteilung werden die Eltern an einem Informations-Anlass der Schule orientiert. Der Entscheid über die Eltern-Zuteilungsgesuche erfolgt aufgrund von einheitlichen Kriterien, welche durch die Schulpflege festgesetzt werden.

Kontakt

Manuela Steiger
manuela.steiger@richterswil.ch

Für eine Rückstellung vom ordentlichen Eintritt in den Kindergarten um ein Jahr ist ein Gesuch bis 20. März inklusive eines ärztlichen Zeugnisses an die Schulverwaltung einzureichen.

Einer Rückstellung kann entsprochen werden, wenn den im Kindergarten zu erwartenden Schwierigkeiten nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann.

Der Entscheid über eine Rückstellung erfolgt durch das zuständige Gremium der Schulpflege. Die Schule behält sich vor, beim Schularzt eine Zweitmeinung einzuholen.

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Manuela Steiger
manuela.steiger@richterswil.ch

Die Kinder profitieren bereits im Kindergarten von verschiedenen Dienstleistungen, wie zum Beispiel vom schulärztlichen und schulzahnärztlichen Dienst.

Sie werden auch von der Verkehrserziehung profitieren, welche im Kindergarten von der Gemeindepolizei Richterswil durchgeführt wird. Die Gemeindepolizei steht Ihnen auch für weitere Informationen und Ratschläge (z.B. Schulwegsicherheit) gerne zur Verfügung.

Für die Kindergartenkinder steht je nach Bedarf das sonderpädagogische Angebot der Schule zur Verfügung.

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Manuela Steiger
manuela.steiger@richterswil.ch
Vormittag
Unterrichtszeit 08.20 - 11.50 Uhr

Nachmittag
Unterrichtszeit 13.50 - 15.30 Uhr


Stundenplan Vormittag (Montag - Freitag):
In der Regel besuchen alle Kinder gemeinsam den Unterricht, sofern die Klassengrösse dies erlaubt.

Stundenplan Nachmittag (zwei Nachmittage pro Woche, am Mittwoch Nachmittag ist schulfrei):
Gilt nur für die Kinder des 2. Kindergartenjahres.

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Manuela Steiger
manuela.steiger@richterswil.ch
Bei den Schülerzuteilungen auf die Schulkreise und Klassen hat die Schule verschiedene Kriterien zu berücksichtigen (z.B. ausgeglichene Klassenbestände, ausgewogene Klassenzusammensetzungen und Kinder aus demselben Quartier zusammen einteilen). Elterngesuche für die Zuteilung können nur in besonderen Fällen (z.B. Beschulung von Zwillingen, Sorgerechtsregelungen der Eltern), nicht aber Kinderfreundschaften berücksichtigt werden. Die Kinder werden zuerst aufgrund ihres Wohnortes auf die Schulkreise zugeteilt. Da sich die Kinderzahlen je Quartier von Jahr zu Jahr verändern, werden auch die Schulkreise jedes Jahr überprüft und verändern sich leicht. Die Schulwege werden dabei auf die rechtmässige Zumutbarkeit überprüft.

Trotzdem ist es in Einzelfällen möglich, dass Ihr Kind nicht in den nächst gelegenen Kindergarten resp. in das nächst gelegene Schulhaus eingeteilt wird.

Kontakt

Manuela Steiger
manuela.steiger@richterswil.ch

Eine gute Beziehung zwischen den Eltern und der Lehrperson ist eine wichtige Voraussetzung, damit eventuelle Missverständnisse und Spannungen verhindert oder Schwierigkeiten frühzeitig miteinander angegangen werden. Wird im Gespräch kein Konsens erreicht, kann als nächster Schritt die Schulleitung konsultiert werden (informieren Sie bitte die Lehrperson über einen solchen Schritt).

Neben dem Einzelgespräch und den offiziellen Schulbesuchstagen steht es den Lehrpersonen offen, zusätzliche Eltern-Kontakte zu schaffen. Wir empfehlen Ihnen als Eltern, den Kontakt zur Klassenlehrperson auch von Ihrer Seite zu pflegen.

Eltern und Lehrpersonen sind verpflichtet, innerhalb nützlicher Frist und in angemessenem Umfang für ein Gespräch zur Verfügung zu stehen. Dieses Gespräch soll dem Wohl des Kindes dienen. Falls dies nicht geschieht, haben die Eltern und Lehrpersonen das Recht, sich an die Schulleitung zu wenden. Diese ordnet dann ein Gespräch mit den Eltern und der Lehrperson an.

Wenn auch dieses Gespräch nicht zu einem Konsens führt, steht der Beizug der Leitung Bildung offen.

Warum Regeln? Die Schulpflege ist sich bewusst, dass zu einem Konflikt naturgemäss auch Emotionen gehören. Trotzdem braucht es für sachliche und faire Lösungsfindungen klare „Spielregeln“, welche von allen Beteiligten beachtet und eingehalten werden müssen. Anonyme Schreiben werden aus diesem Grund von der Schulpflege nicht zur Kenntnis genommen.

An der Schule Richterswil-Samstagern führen geschulte Fachpersonen für Kopfläuse bei Bedarf Lauskontrollen in den betroffenen Klassen durch. Die Eltern dieser Klassen werden durch die Fachpersonen über den Lausbefall resp. die Behandlung informiert.
Sie helfen uns, wenn Sie einen möglichen Lausbefall der Lehrperson melden.

Für Fragen wenden Sie sich bitten an:

Berri Susanne, E-Mail: s.berri@bluewin.ch

Alimenti Barbara, E-Mail: balimenti@bluewin.ch

Die Schule Richterswil-Samstagern übernimmt das Schulgeld für die Kunst- und Sportschule Zürich sowie für übrige Kunst- und Sportschulen inkl. Sport-Talent-Klasse an der Oberstufe Wädenswil, sofern ein entsprechendes Angebot an der Kunst- und Sportschule Zürich fehlt. Die Eltern haben dem Volksschulamt ein Gesuch um Kostenbeteiligung mit den notwendigen Unterlagen einzureichen.

Wenn im Kanton Zürich für den entsprechenden Förderbereich kein gleichwertiges Angebot besteht, die Schülerin oder der Schüler jedoch die Bedingungen für den Besuch einer Sportschule grundsätzlich erfüllt, prüft die Bildungsdirektion, ob eine Kostengutsprache für eine ausserkantonale Schulung erteilt werden kann.

Lehre auf der Gemeinde Richterswil
Auf der Gemeinde Richterswil und ihren Aussenstellen können viele verschiedene Berufe erlernt werden.


Besuchen Sie die Homepage der Gemeinde Richterswil.

 

Unter folgendem Link schreiben Firmen Schnupperlehren und Lehrstellen im Kanton Zürich und angrenzenden Kantonen aus.

Ab der 2. Sekundarstufe erhalten die Schülerinnen und Schüler mit Profil B + C das Projekt (LiFT = Leistungsfähigkeit durch individuelle Förderung und praktische Tätigkeit) angeboten.

Details siehe unter www.jugendprojekt-lift.

Die Anmeldung erfolgt in Absprache mit der Klassenlehrperson und der Projektleitung.

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Samantha Kirtikar
samantha.kirtikar@edurichti.ch

Die logopädische Beratung und Therapie richtet sich an Schülerinnen und Schüler, welche Auffälligkeiten und Abweichungen in ihrer Sprach- und Kommunikationsentwicklung sowie des Schriftsprachenerwerbes aufweisen. Zur Früherkennung und Prävention werden im Kindergarten und in der Unterstufe logopädische Erfassungen durchgeführt.

Ein Schulisches Standortgespräch und eine logopädische Abklärung sind Voraussetzung für eine Beratung oder Therapie.

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Ursula Girschweiler
ursula.girschweiler@richterswil.ch

Der gewissenhafte und verantwortungsvolle Umgang mit neuen Medien stellt eine grosse Herausforderung für Kinder, Eltern und die Schule dar. Früh beginnen die Schülerinnen und Schüler über verschiedene soziale Netzwerke zu kommunizieren. Schon bald sind die Selbstinszenierung auf Online-Plattformen aber auch Cybermobbing Themen, die unsere Jugendlichen beschäftigen.
Im Rahmen der Medienbildung arbeitet die Schule mit dem Verein „zischtig“, Samowar und der Kantonspolizei zusammen. Auf der Website des Vereins zischtig finden Eltern wie auch Schülerinnen und Schüler, laufend aktualisierte Informationen zum Umgang mit den neuen Medien.

Einen frühen Einstieg in die Musik ermöglicht die (Musikschule Wädenswil-Richterswil) schon Kleinkindern ab ca. 3 Jahren. Im Eltern/Kind-Musizieren können Eltern und Kinder gemeinsam die Welt der Töne und Rhythmen von Grund auf erfahren. Der Inhalt ist methodisch auf die allgemeine und die musikalische Entwicklung des Kleinkindes abgestimmt.
Ebenfalls mit der Musikausbildung beginnen kann man mit dem Musikkindergarten, welcher während des 1. und 2. Kindergartenjahres angeboten wird.
Die Musikalische Grundausbildung (MGA) wird, in die Blockzeiten der Primarschule eingebaut, allen Kindern der ersten und zweitem Klasse ermöglicht, ohne Kosten für die Eltern.

Den Übergang zum Instrumental- und Gesangsunterricht wird in Gruppenkurse wie Ukulele/Singen, Perkussion, Richti Voices, Schulblockflötenkurse und Blockflötenspiel in Kleingruppen vorbereitet. Ein Instrument kann selbstverständlich auch ohne den Besuch dieser Gruppenkurse erlernt werden, vorausgesetzt sind entsprechende Motivation und die jeweils notwendigen körperlichen Voraussetzungen. Anfängerkurse in Gruppen sind auch bei verschiedenen anderen Instrumenten möglich, sofern genügend Interessentinnen und Interessenten vorhanden sind.

Gemeinsames Musizieren macht Spass und fördert die Motivation und die Lernfortschritte. Deshalb stehen die Ensembles der Musikschule, wie das Gitarrenorchester Lakestrings, die Musikschulband sowie die verschiedenen Streichorchester allen Schülerinnen und Schülern der Musikschule unentgeltlich offen.

Selbstverständlich sind auch Erwachsene herzlich willkommen.

Für Randstunden ohne ordentlichen Schulunterricht bietet die Schule sogenannte Betreuungsstunden in der 2. Klasse der Primarschule an. Die Eltern können ihre Kinder für die Betreuung anmelden, die Anmeldeformulare werden den Eltern rechtzeitig abgegeben (eine Anmeldung ist grundsätzlich für das ganze Schuljahr verbindlich).

Auf allen Schulstufen bestehen vierstündige Blockzeiten an allen Vormittagen, wobei der Unterricht aus schulorganisatorischen Gründen erst um 08.20 Uhr beginnt.

 

Aufgrund der Schülerzahlen werden die Einzugsgebiete für die Primarschulhäuser jedes Jahr neu festgesetzt. Werden in einem Schulhaus Klassen parallel geführt, werden die Kinder durch die Schulleitungen, in Zusammenarbeit mit den Klassenlehrpersonen in die Klassen eingeteilt. Es wird dabei auf eine gleichmässige Verteilung der Geschlechter, der Kinder mit Deutsch als Zweitsprache sowie derjenigen aus anderen Kultur- und Sprachkreisen geachtet.

Begründete Zuteilungsgesuche der Eltern sind schriftlich bis zum 31. März an die Schulverwaltung Richterswil zu richten. Wenn nötig sind dem Gesuch ärztliche Zeugnisse, schulpsychologische oder psychiatrische Gutachten beizulegen. Nachträglich eingereichte Arztzeugnisse werden in der Regel nicht mehr berücksichtigt.

Über die Grundsätze zur Klassenzuteilung werden die Eltern von der Schule schriftlich orientiert. Der Entscheid über Eltern-Zuteilungsgesuche erfolgt aufgrund von einheitlichen Kriterien, welche durch die Schulpflege festgesetzt werden:

Bei den Schülerzuteilungen auf die Schulkreise und Klassen hat die Schule verschiedene Kriterien zu berücksichtigen (z.B. ausgeglichene Klassenbestände, ausgewogene Klassenzusammensetzungen und Kinder aus demselben Quartier zusammen einteilen). Elterngesuche für die Zuteilung können nur in besonderen Fällen (z.B. Beschulung von Zwillingen, Sorgerechtsregelungen der Eltern), nicht aber Kinderfreundschaften berücksichtigt werden. Die Kinder werden zuerst aufgrund ihres Wohnortes auf die Schulkreise zugeteilt. Da sich die Kinderzahlen je Quartier von Jahr zu Jahr verändern, werden auch die Schulkreise jedes Jahr überprüft und verändern sich leicht. Die Schulwege werden dabei auf die rechtmässige Zumutbarkeit überprüft.

Trotzdem ist es in Einzelfällen möglich, dass Ihr Kind nicht in den nächst gelegenen Schulhaus eingeteilt wird.

Wenn Kinder das Lernziel nicht erreichen oder eine Klassenwiederholung aus andern Gründen sinnvoll erscheint, stellt die Klassenlehrperson nach Anhören der Eltern (in einem schulischen Standortgespräch) einen Antrag auf Nicht-Promotion. Die Entscheidung darüber liegt bei der Schulleitung. Es gilt auch hier grundsätzlich das Konsensverfahren resp. der Ablauf bei Uneinigkeit (siehe auch „Übertritt in die Primarstufe“). Im Mittelpunkt des Promotionsentscheides sollte immer die Frage stehen: Was dient dem Kind am besten? Als Entscheidungsgrundlagen können dabei schulpsychologische Abklärungen und Berichte dienen.

Neben der leistungsmässigen Beurteilung spielen auch andere Kriterien, wie die Sozial- und Selbstkompetenz mit. In begründeten Ausnahmefällen ist eine provisorische Beförderung möglich (mit einer Bewährungszeit von acht Schulwochen nach dem Schuljahresbeginn).

Dem Ersuchen der Eltern für eine freiwillige Klassenrepetition kann bei Vorliegen besonderer Umstände entsprochen werden. Die 6. Klasse kann nur in Ausnahmefällen (z.B. bei längeren Abwesenheiten infolge Krankheit oder Unfall) repetiert werden.

Besonders begabte Schulkinder, die in ihrer Klasse deutlich unterfordert sind, haben die Möglichkeit, ein Schuljahr zu überspringen. Das Überspringen unterer Klassen ist dabei vorzuziehen.

Die psychomotorische Therapie richtet sich an Schülerinnen und Schüler, welche Auffälligkeiten und Abweichungen in ihrer Bewegungsentwicklung und ihrem Bewegungsverhalten aufweisen wie z.B. Koordination, Grob-, Fein- und Grafomotorik.

In den Kindergarten- und Unterstufenklassen wird präventive Bewegungsförderung durchgeführt.

Die Therapie findet im Einzel- und Kleingruppensetting während oder nach der Unterrichtszeit statt. Ein schulisches Standortgespräch und eine psychomotorische Abklärung sind Voraussetzung für eine Beratung oder Therapie.

Kontakt

Ursula Girschweiler
ursula.girschweiler@richterswil.ch

In der schulisch angezeigten Psychotherapie werden die Schülerinnen und Schüler in der Bewältigung ihrer seelischen Probleme und Belastungen sowie in ihrer Persönlichkeits-entwicklung spezifisch unterstützt.

Für die therapeutische Intervention ist eine schulpsychologische Abklärung erforderlich.

Kontakt

Ursula Girschweiler
ursula.girschweiler@richterswil.ch

Die Eltern sind verantwortlich für den regelmässigen Schulbesuch ihres Kindes. Sie haben jedes Fernbleiben vom Schulunterricht (gilt auch für freiwillige Unterrichtsstunden wie z.B. Musikstunden) gegenüber der Klassenlehrperson mündlich oder schriftlich zu begründen.

Im Krankheitsfall oder anderen unerwartet eintretenden Ereignissen, die den Besuch des Unterrichts verunmöglichen, muss die Lehrperson vor Unterrichtsbeginn mündlich oder schriftlich über das Fernbleiben mit der Angabe des Grundes informiert werden.

Wichtig: Wenn Ihr Kind einen Fachunterricht oder eine Therapie besucht, bitte die entsprechende Fachlehrperson beziehungsweise die Therapeutin oder den Therapeuten ebenfalls informieren (gilt auch für Jokertage).

In den Sekundar-, Primarschulhäusern und Kindergärten finden für Eltern öffentliche Schulbesuchstage statt:

Kindergarten- und Primarstufe:

- Erster Besuchstag in der Kalenderwoche 44 am Donnerstag

- Zweiter Besuchstag jeweils am Dienstag in der 2. Woche nach den Sportferien                    (Kalenderwoche 11)

Sekundarstufe:

- Kalenderwoche 38 am Donnerstag + Kalenderwoche 12 am Freitag

Im Interesse eines möglichst geordneten Schulbetriebes wird darum ersucht, keine Kleinkinder an die öffentlichen Schulbesuchstage mitzunehmen. Zu diesem Zweck werden während den Unterrichtszeiten in gewissen Schuleinheiten entsprechende Betreuungsangebote eingerichtet, worüber die Eltern von den Schulleitungen informiert werden.

Schuleinstellungen, an denen kein Unterricht stattfindet, werden frühzeitig von den Schulleitungen angekündigt. Dies gilt auch für Therapien, die von der Schule angeboten werden.

Die Schule stellt während der Schuleinstellungen kein Betreuungsangebot zur Verfügung. 

Die Unterrichtsstunden der Musikschule finden gemäss Stundenplan statt.

Schülerhorte und Mittagsbetreuungen
Die Schülerhorte und Mittagsbetreuungen sind schulergänzende Angebote der Schule Richterswil-Samstagern und stehen allen Schulkindern der Schule Richterswil-Samstagern vom Kindergarten bis Ende der Sekundarstufe zur Verfügung.

 

Kontakt

Bernadette Paul
bernadette.paul@richterswil.ch

Ein schulisches Standortgespräch wird dann geführt, wenn die aktuelle Situation eines Schülers gemeinsam besprochen und eingeschätzt werden soll. Es ist vor allem dann angezeigt, wenn ein besonderes pädagogisches Bedürfnis des Kindes vermutet wird. Ziel ist es, gemeinsam angemessene Massnahmen für die gegenwärtige schulische Situation zu finden, welche dann am wirkungsvollsten sind, wenn sie von allen Beteiligten getragen werden. Im schulischen Standortgespräch bringen alle Teilnehmenden (Eltern, Lehrperson, ev. weitere Fachpersonen) ihre Beobachtungen und Sichtweisen ein. Auf dieser Grundlage werden dann Ziele formuliert und eventuell dafür notwendige Massnahmen beantragt. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler Unterstützungsmassnahmen erhält, so werden diese in der Regel jährlich an einem Schulischen Standortgespräch überprüft.

Kontakt

Ursula Girschweiler
ursula.girschweiler@richterswil.ch

Der Schulpsychologische Dienst unterstützt die Gemeinden bei der Betreuung von Kindern und Jugendlichen durch Diagnostik und Beratung. Eine Abklärung des Schulpsychologischen Dienstes ist in folgenden Situationen erforderlich:

  • offene Fragen
  • Uneinigkeit zwischen den Beteiligten
  • individuelle Lernziele in einem Fachbereich (verbunden mit Lernbericht im Zeugnis)
  • Zuweisung zu einer Psychotherapie und Zuweisung zu einer Sonderschulung.

Für die schriftliche Auftragserteilung braucht es zuerst ein Schulisches Standortgespräch. Für eine Kurzberatung können sich Eltern oder Lehrpersonen direkt melden.

Die Schulsozialarbeit unterstützt und fördert die Befähigung der Kinder und Jugendlichen, eine für sie zufriedenstellende Lebensgestaltung zu erreichen. Sie beugt mit gezielten Massnahmen sozialen Problemen im Schulalltag vor. Die Schulsozialarbeit ist ein niederschwelliges Angebot, das von allen Beteiligten des Schulumfelds in Anspruch genommen werden kann. Die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter sind der Schweigepflicht unterstellt, ausser bei einer Selbst- oder Fremdgefährdung. 

Breiten und Töss: Martin Gebauer, Tel. 079 937 98 76
Feld 1 und Feld 2: Caroline Item, Tel. 079 755 38 16
Samstagern: vakant
Sekundarstufe Boden: Ilona Piros, Tel. 079 544 80 93

Halbjährlich werden diverse Schulsportkurse und Freizeitangebote von Vereinen, externen Kursleiterinnen und Kursleitern oder von Lehrpersonen angeboten. Den Schülerinnen und Schülern wird dies zu gegebener Zeit mit einem Informationsflyer mitgeteilt. Zusätzlich erfolgt die Aufschaltung des Angebotes auf der Schul-Website. Der Schülerbeitrag pro Kurs wird individuell festgesetzt.

Die Organisation sowie die Aufsicht über das freiwillige Schulsportkurs obliegt der Schulverwaltung. 

Kontakt

Nathalie Perrone
nathalie.perrone@richterswil.ch

Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern und ist vor allem für die jüngeren Schülerinnen und Schüler besonders faszinierend und ein wichtiges Erfahrungsfeld. Darum ist es wichtig, dass die Kinder ihren Schulweg eigenständig unter die Füsse nehmen. 

Für die Kinder ist es wichtig, mit ihren Kameradinnen und Kameraden auf dem Schulweg zu plaudern, Erfahrungen und Entdeckungen zu machen. Es ist uns bewusst, dass Sie als Eltern Angst vor den Gefahrenquellen unserer Zeit haben.

Wir empfehlen Ihnen, das selbstständige Begehen des Schulweges zusammen mit Ihrem Kind zu besprechen und schrittweise vorzubereiten. Bei Bedarf steht Ihnen für Ratschläge auch die Gemeindepolizei Richterswil zur Verfügung. Gerade im Strassenverkehr ist es wichtig, dass Sie als Eltern den Kindern ein gutes Vorbild sind.

"Eltern Taxis" führen immer wieder zu gefährlichen Situationen für andere Schulkinder. Bei Fragen rund um den Schulweg unterstützt Sie gerne die Schule.

 

Für die Belange der Schulwegsicherheit ist die Leitung der Schulverwaltung die Ansprechstelle. Sie nimmt Anregungen auf und bearbeitet diese mit der zuständigen Abteilung der Gemeinde bzw. der Gemeindepolizei Richterswil oder dem Sicherheitsbeauftragten der Schule Richterswil-Samstagern.
Kindergarten bis 6. Primarklasse 3 x pro Schuljahr
Sekundarstufe 1 x pro Schuljahr

Petech Petra, E-Mail: petra.petech@edurichti.ch

 

Dr. med. dent. Ueli Kalt, Zugerstrasse 3, 8805 Richterswil, Tel. 044 784 61 50
Dr. med. dent. Tibor Pasqualetti, Seestrasse 13, 8805 Richterswil, Tel. 044 784 87 87
Dr. med. dent. Christin Stöcklin, Rosengartenstrasse 4, 8805 Richterswil, Tel. 044 784 00 77
Dr. med. dent. Gisela Stutz, Gartenstrasse 15, 8805 Richterswil, Tel. 044 784 01 51

Die Kinder werden ab dem 1. Kindergartenjahr von ortsansässigen Zahnärztinnen beziehungsweise Zahnärzten untersucht. Die Kosten für den schulzahnärztlichen Untersuch werden von der Schule übernommen. Sie beteiligt sich auch an den Behandlungskosten gemäss einem von der Schulpflege beschlossenen, einkommensabhängigen Tarif.

Kontakt

Manuela Waldner
manuela.waldner@richterswil.ch

Vor und nach einem Wechsel in eine höhere Abteilung haben Sekundarschülerinnen Sekundarschüler die Möglichkeit, einen Förderunterricht zu besuchen. Voraussetzung für Förderunterricht vor dem Wechsel in eine höhere Abteilung ist eine befürwortende Stellungnahme der Klassenlehrperson.

 

Im Schulhaus Boden besuchen alle Schülerinnen und Schüler von Richterswil und Samstagern die Sekundarstufe in den Abteilungen A, B oder C. Ein wichtiges Ziel aller drei Abteilungen ist die optimale Vorbereitung auf eine Berufslehre oder weiterführende Schulen. Sehr gute Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, sich nach der zweiten oder dritten Klasse für die Eintrittsprüfung einer Mittelschule anzumelden.

Für Rand- und Zwischenstunden werden durch die Schule sogenannte Betreuungsstunden angeboten. Die Eltern erhalten die Anmeldeformulare auf Anfrage direkt von den Lehrpersonen oder von der Schulverwaltung.

Die Anmeldung für eine Betreuung ist für das ganze Schuljahr verbindlich.

In den 3. Sekundarklassen gliedert sich der Unterricht in einen Pflicht-, Wahlpflicht und einen Wahlbereich mit mindestens 32 bis maximal 36 Lektionen pro Woche. Die Schülerinnen und Schüler wählen im Wahlpflichtbereich aufgrund einer Standortbestimmung in der 2. Sekundarklasse aus drei Profilen (Sek A: Dienstleistung, Technik, Informatik) beziehungsweise vier Profilen (Sek B/C: Dienstleistung, Technik, Informatik, WAH oder TTG) dasjenige aus, das für die Anschlusslösung am Ende der Volksschulzeit am besten passt. Der Stundenplan kann dann noch mit diversen Wahlfachangeboten ergänzt werden.

Ein Abteilungswechsel ist angezeigt, wenn eine Schülerin beziehungsweise ein Schüler in einer anderen Abteilung besser gefördert werden kann. Voraussetzung für eine Umstufung ist ein Gesuch der Eltern oder/und ein Antrag der Klassenlehrperson.

Die Abteilung kann auch während des Schuljahres ohne zeitlichen Verlust gewechselt werden, falls eine entsprechende Gesamtbeurteilung vorliegt. Umstufungsmöglichkeiten bestehen für die 1. Sekundarklassen auf Ende November, Mitte April sowie auf Ende Schuljahr.

In den übrigen Sekundarschulklassen kann ein Abteilungswechsel auf Ende Januar und auf Ende Schuljahr erfolgen.

 

Haben Sie Freude am Umgang mit Kindern? Möchten Sie den Schulalltag mit Ihrem Engagement und Ihrer Lebenserfahrung auffrischen? Dann bringen Sie die wichtigsten Voraussetzungen für ein Engagement im Klassenzimmer mit.

Im Rahmen des Angebotes "Generationen im Klassenzimmer" werden Seniorinnen und Senioren durch die Pro Senectute engagiert und durch die Schule an Lehrpersonen vermittelt, welche die Unterstützung in Anspruch nehmen möchten.

Die Freiwilligen unterstützen Schülerinnen und Schüler bis maximal 4 Stunden pro Woche im Schulalltag.

 

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Irène Rothlin
irene.rothlin@richterswil.ch

Die Schule Richterswil-Samstagern organisiert Skisporttage für die Primar- sowie ein Skilager für die Sekundarschüler und -schülerinnen.

Dazu wird im schuleigenen Ferienhaus Mistlibühl jeweils ein Sommerlager durchgeführt.

Weitere Einzelheiten werden durch die Lehrpersonen mitgeteilt. Die Organisation und Aufsicht der Ski- und Sommerlager und der Skitage obliegt der Schulverwaltung.

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Nathalie Perrone
nathalie.perrone@richterswil.ch

Die Regelschule ist der Ort für das gemeinsame Lernen. Kinder sollen gemeinsam und den individuellen Bedürfnissen entsprechend gefördert werden, auch wenn sie sich hinsichtlich Entwicklungsstand, Lern- und Leistungsfähigkeit, sozialer und sprachlicher Herkunft und Verhalten unterscheiden,

Dieses Prinzip der integrativen Förderung wird im Volksschulgesetz beschrieben und gefordert. Die Schule Richterswil-Samstagern führt ihre Schulen bereits seit längerer Zeit integrativ.

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Ursula Girschweiler
ursula.girschweiler@richterswil.ch

Verstärkte sonderpädagogische Massnahmen werden als Sonderschulung bezeichnet und umfassen die Schulung in externen Tagessonderschulen und Heimsonderschulen sowie die in die Regelklasse integrierte Sonderschulung in Verantwortung der Regelschule (ISR). Für die Zuweisung zu einer Sonderschulung braucht es eine schulpsychologische Abklärung, einen Antrag der Fachstelle Besonderer Bildungsbedarf der Schule sowie einen Entscheid des Ausschusses Besonderer Bildungsbedarf.

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Ursula Girschweiler
ursula.girschweiler@richterswil.ch

Die Betreuung im Tagesfamilienverein Richterswil-Samstagern bildet eine Ergänzung zu KITA, Hort und Mittagsbetreuung. Es wird eine flexible Kinderbetreuung, je nach Bedarf auch über Nacht oder an Wochenenden angeboten. Je nach Wohnort der Tagesfamilie stehen Betreuungsplätze in der ganzen Gemeinde Richterswil und Samstagern zur Verfügung. Die Mindestbetreuungszeit pro Woche beträgt vier Stunden.

Fester Bestandteil des Schulalltages ist auch die Verkehrserziehung der Schülerinnen und Schüler. Dieser Unterricht wird durch die Gemeinde-Polizei im Kindergarten beziehungsweise  durch die Kantonspolizei in den übrigen Klassen erteilt.

In der Mittelstufe wird das korrekte Velofahren unter fachkundiger Anleitung geübt. In der 6. Primarklasse wird eine Veloprüfung durchgeführt.

Unfälle während den Unterrichtszeiten müssen der Krankenkasse des Kindes gemeldet werden.

Schulärzte Kindergarten- und Primarstufe
Dr. med. Patrik Schimert / Dr. med. Ulrike Kramer, Seestrasse 1, 8805 Richterswil
Tel. 044 784 77 77

Schulärztin Sekundarstufe
Dr. med. Beatrice Wirtner, Seestrasse 11, 8805 Richterswil, Tel. 044 784 00 57

Die Schulverwaltung schickt eine Aufforderung:

  • im 1. Kindergarten - Abrechnung läuft über die Krankenkasse des Kindes
  • im 5. Primarschuljahr - inkl. Gutschein und Gesprächsleitfaden
  • im 2. Sekundarstufenjahr - inkl. Gutschein und Gesprächsleitfaden

Die gesetzlich vorgeschriebenen ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen erfolgen durch die Eltern beim Kinder- beziehungsweise Hausarzt oder beim Schularzt.

Die Sekundarschülerinnen und Sekundarschüler werden vorgängig vom Schularzt der Sekundarschule über den Ablauf und den Inhalt des Untersuchs anhand eines Gesprächsleitfadens orientiert.

Die Mitteilung über den stattgefundenen Untersuch erfolgt an die Schulverwaltung, welche die Kontrolle darüber ausübt.

 

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Manuela Waldner
manuela.waldner@richterswil.ch

Nach dem zweiten Kindergartenjahr erfolgt automatisch der Übertritt in die Primarschule. Erreicht ein Kind nicht alle im Lehrplan aufgeführten Grundkompetenzen werden mit den Eltern die weitere Schullaufbahn und allfällige Massnahmen des Kindes besprochen.

Wenn im Gespräch keine Einigung erzielt wird, ist die Schulleitung beizuziehen. Falls auch danach noch Uneinigkeit über Schullaufbahnentscheide besteht, wirkt zusätzlich die Leitung Bildung bei der Entscheidungsfindung mit.

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Manuela Steiger
manuela.steiger@richterswil.ch

Im Anschluss an die 6. Primarklasse treten die Schülerinnen und Schüler in die Sekundarstufe oder ins Langzeitgymnasium ein. Die Entscheidung, welcher Abteilung der Sekundarstufe das Kind zugeteilt werden soll, treffen die Eltern, das Kind und die Klassenlehrperson gemeinsam im Schulischen Standortgespräch aufgrund einer Gesamtbeurteilung. In diesem werden das Leistungsvermögen sowie das Arbeits- und Sozialverhalten berücksichtigt (gesprächsorientiertes Übertrittsverfahren).

Die Klassenlehrperson erstellt, gestützt auf die Gesamtbeurteilung, eine Übertrittsempfehlung für jede Schülerin und jeden Schüler. Im Elterngespräch, in der Regel in Anwesenheit der Schülerin beziehungsweise des Schülers, soll eine Übereinstimmung über die schulische Zukunft erreicht werden.

Aufgrund der Gesamtbeurteilung und der Elterngespräche erstellt die Lehrperson anschliessend den Zuteilungsantrag.

Sind die Eltern damit nicht einverstanden, können sie dessen Überprüfung verlangen. Die Schulleitung klärt diese Fälle nach einem festgelegten internen Verfahren weiter ab und entscheidet über die Zuteilung, falls eine Einigkeit mit den Eltern erlangt wird. Falls auch nach dem Beizug der Schulleitung weiterhin Uneinigkeit über die Zuteilung besteht, wird die Leitung Bildung beigezogen.

Für den Eintritt in das Gymnasium sind eine Anmeldung sowie eine Aufnahmeprüfung erforderlich. Über das Übertrittsverfahren sowie die Sekundarstufe im Allgemeinen wird von der Schulleitung Boden jährlich jeweils im Herbst eine Orientierungsveranstaltung für die Eltern organisiert.

Die Lehrpersonen informieren die Eltern im ersten Jahr des jeweiligen Klassenzuges über die Handhabung der Notengebung bei den Lernzielkontrollen.

Die Leistungsbeurteilung erfolgt lernzielorientiert. Die Benotung im Zeugnis resultiert als Gesamtbeurteilung. Gemäss Bildungsdirektion des Kantons Zürich müssen Prüfungen nicht benotet werden.

Zeugnisabgabe Ende 1. Semester: 31. Januar oder am nächste möglichen Schultag.

Zeugnisabgabe Ende 2. Semester: Am Tag mit der letzten regulären Lektion der Klassenlehrperson (dies entspricht in der Regel dem Tag vor dem letzten Schultag, Mittwoch vor den Sommerferien).

Weiter hilfreiche Informationen finden Sie unter:

Beurteilung und Schullaufbahnentscheide - Über das Fördern, Notengeben und Zuteilen

VSA Bildung Schulen Volksschule / Zeugnisse